Keine Preiserhöhung zum Jahresbeginn trotz Energie-Mehrkosten

Der Plan für den Bundeshaushalt 2024 steht. Das hatte zum Start des Jahres Auswirkungen für die Energiepreise in Deutschland. Aber nicht für die Strom- und Gaskunden der Stadtwerke Schwäbisch Hall.

Vom Bund gibt es im Jahr 2024 weniger Geld für die Betreiber der Übertragungsnetze. Diese erhöhen deshalb die Netzentgelte. Das schlägt bis zu jedem einzelnen Stromkunden durch.

Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Mitte November 2023 hat für Wirbel gesorgt – in der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft. In den Bundeshaushalt 2024 hat das Urteil ein Loch gerissen, das die Regierung durch neue Haushaltspläne füllen musste.

Zum Opfer fielen Zuschüsse zu Netzentgelten für die Übertragungsnetze. Als Folge davon sind zum 1. Januar 2024 die Netzentgelte gestiegen, die von jedem Stromverbraucher gezahlt werden. Zusätzlich stieg die Umlage der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Strom­NEV-Umlage).

Beides schlägt auf den Strompreis durch, unsere Kunden bekommen die Mehrkosten allerdings nicht zu spüren.

Wir haben an den Rohstoffmärkten günstig Energie beschafft und können die Steigerung daher für Sie auffangen. Damit sich Ihr Brutto-Verbrauchspreis nicht erhöht, haben wir rückwirkend unsere Netto-Preise gesenkt.

Dasselbe haben wir auch bei unseren Erdgaspreisen getan, um die zum Jahresbeginn greifende Erhöhung des CO2-Preises für Sie aufzufangen.

Preisübersicht

Unsere rückwirkenden Preisänderungen haben zur Folge, dass die Preise, die wir Ihnen im November 2023 für den Jahresbeginn 2024 kommuniziert hatten, nicht mehr stimmen. Sie zahlen zwar nicht mehr als wir Ihnen angekündigt haben, aber die Netto-Preise sind verändert.

Eine aktuelle Übersicht über unsere Strom-Tarife finden Sie hier, für Erdgas hier.