Anreize für die Verkehrswende: Förderungen im Bereich E-Mobilität

 

Elektromobilität spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur. Um den Übergang zu beschleunigen, gibt es von Bund und Ländern attraktive Förderprogramme. Als Halter eines Elektro-Fahrzeugs haben Sie zudem die Möglichkeit, von uns eine Prämie zu erhalten.

Ziel der Förderung "Solarstrom für Elektroautos" ist, dass mehr Elektroautos mit selbst erzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufgeladen werden können.

Umweltbonus

Mit dem Umweltbonus wird in Deutschland seit 2016 der Kauf von E-Autos gefördert. Dieses Jahr haben sich zwei wesentliche Neuerungen ergeben: Es werden nur noch reine E-Autos gefördert und es sind nur noch private Käufer antragsberechtigt.

Ab dem 1. Januar 2024 sinken die Fördersätze.

BW-e-Solar Gutschein

Mit dem „BW-e-Solar-Gutschein“ fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg seit dem 1. Dezember 2021 die Kombination von Elektromobilität und erneuerbarer Energiegewinnung durch Solarenergie.

Solarstrom für Elektroautos

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass mehr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufgeladen werden können.

Hinweis: Die für die Förderung zur Verfügung gestellten Mittel für 2023 sind bereits ausgeschöpft, aktuell ist keine Antragsstellung möglich. Es ist geplant, weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die KfW informiert hier, sobald die Antragsstellung wieder möglich ist. 


Die wichtigsten Infos zu den jeweiligen Förderungen haben wir Ihnen zusammengefasst:

Förderung:

  • Anschaffung eines E-Autos

 

Höhe:

  • Ab 1. Januar 2024: 3.000 Euro bis zu einem Netto-Basislistenpreis von 45.000 Euro (Teurere Autos werden nicht mehr gefördert)

 

Bedingungen:

  • Das E-Auto wird neu zugelassen oder ist jung gebraucht
  • Das E-Auto ist rein batteriebetrieben
  • Bei Leasing-Fahrzeugen: Die Leasingvertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate

 

Antragsberechtigt:

  • Ausschließlich Privatpersonen

 

Antragsstellung:

Förderung:

  • Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 Kilowatt (kW) Motorleistung in Kombination mit einer vorhandenen oder geplanten Photovoltaikanlage

 

Höhe:

  • 1.000 Euro für Anschaffung E-Auto + Betrieb PV-Anlage
  • 500 Euro zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung des E-Fahrzeugs

 

Bedingungen:

  • Das Fahrzeug hat eine Motorleistung von max. 160 kW
  • Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird
  • Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweisen
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen
  • Fahrzeug (und Wallbox) wurden nach dem 1. Dezember 2021 bestellt

 

Antragsberechtigt:

  • Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Vereine. Voraussetzung: Sitz in Baden-Württemberg

 

Antragsstellung:

Förderung:

  • Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Lade­leistung
  • Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität
  • Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

 

Bedingungen:

  • Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher werden fabrikneu angeschafft
  • Zum Zeit­punkt des Antrags wurde noch keine dieser Komponenten bestellt
  • Besitz ein Elektro­autos (kein Hybrid) oder zum Zeit­punkt des Antrags ist ein Elektro­auto bestellt (privates Eigentum) (bei Leasing: Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten), das Fahrzeug ist privates Eigentum
  • Wohngebäude wird bereits bewohnt

 

Antragsberechtigt:

  • Privatpersonen

 

Höhe:

  • Für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit  1.200 Euro pauschal
  • Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  •  Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3.000 Euro

 

Antragsstellung:

Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen können ihre eingesparten CO2-Mengen an Unternehmen verkaufen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Emissionen zu kompensieren.

Wir  sind  Dienstleister für den Erwerb und die Vermarktung von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quote). Die THG-Quote muss jährlich neu beantragt werden. Die Antragsfrist für das aktuelle Kalenderjahr endet am 10. November. Hier gelangen Sie zur Antragsstellung: THG-Quote online beantragen & verkaufen | E-Auto | E-Roller (kauftdeinethg.de)

Ansprechpartner E-Mobilität

Melden Sie sich gerne bei uns für Beratungen rund um die Themen Ladeinfrastruktur und E-Mobilität.

Sven Bauer
Tel.: +49791 401-424