Ab 2024 muss laut Gesetz jede neu eingebaute Heizung in einem Neubau, der sich in einem Neubaugebiet befindet, die Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bereitstellen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Bauantrags.
Für Neubauten in Baulücken (Flächen, auf denen im Gegensatz zum umliegenden Bereich noch nicht gebaut wurde) und Neubauten in Bestandsgebieten gelten die gleichen Vorgaben wie für Bestandsgebäude (siehe unten).
Wichtig ist: Es geht im Gesetz stets um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Die Regeln nehmen keinen Einfluss auf schon verbaute Heizungen. Auch kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden (siehe unten).