Bundesregierung plant Missbrauchsverbot von Preiserhöhungen
- Missbrauch der Preisbremsen in Medien thematisiert
- Noch kein verabschiedetes Gesetz
- Erhöhung bei Weitergabe der Beschaffungskosten weiterhin möglich
- Kein Widerspruchsrecht bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall
Anfang Dezember war deutschlandweit in den Medien zu lesen, dass die Bundesregierung gegen den Missbrauch der staatlichen Preisdeckelung (Preisbremsen) vorgehen will. Das ist richtig, allerdings wurde der Sachverhalt in der Berichterstattung häufig nur verkürzt aufgegriffen.
Von der Regierung gibt es bisher nur das Vorhaben, kein geltendes Gesetz. Der Plan sieht vor, die Erhöhung der Arbeitspreise von Strom und Gas im Jahr 2023 zu verbieten, sofern die Erhöhung nicht auf marktbasierten Preis- und Kostenentwicklungen oder unbeeinflussbaren Preis- und Kostenbestandteilen beruht.
Unsere Preiserhöhungen für die Strom- und Erdgasversorgung zum 1. Januar 2023 bilden die gestiegenen Beschaffungskosten ab. Wie Sie einem Preisvergleich mit aktuellen Konditionen von Wettbewerbern auf Vergleichsportalen entnehmen können, liegen unserer Bruttopreise auch nach der Preiserhöhung noch deutlich unter den Konditionen eines Lieferanten mit einer tagesaktuellen Beschaffung. Unsere Kunden profitieren also von unseren Einkäufen zu niedrigeren Preisen aus dem letzten Jahr.
Aktuell ist weder vertraglich bei uns noch gesetzlich ein Widerspruchsrecht vorgesehen. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht für Sie. Darauf weisen wir auch immer in unseren Preiserhöhungsschreiben hin. Davon können Sie natürlich Gebrauch machen.